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Hierdurch erlangen Unternehmer eine sichere rechtliche Grundlage für Investitionen in ein bestimmtes Design und müssen auch nicht mit begründeten Schadensersatzforderungen der Konkurrenz rechnen. Ferner besteht auch die Möglichkeit, ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in
Alicante, Spanien anzumelden, um einen einheitlichen Schutz für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu erlangen. Außerdem können nach dem Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung von gewerblichen Mustern und Modellen Geschmacksmuster mit einer Anmeldung gleichzeitig in mehreren Mitgliedstaaten des Abkommens geschützt werden.
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