Christoph Friedrich Jahn 
 Rechtsanwaltskanzlei

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Das Urheberrecht erstreckt sich auf Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, z. B. Bücher, Reden, Computerprogramme, Werke der Musik, Filme, Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen. Urheberrechtsfähig sind nur persönliche geistige Schöpfungen. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes und erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Dies gilt nicht für anonyme und pseudonyme Werke, die nicht in der Urheberrolle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen sind. Das Urheberrecht ist vererblich, ferner kann der Urheber Dritten Nutzungsrechte einräumen. Ob ein Urheberrecht tatsächlich besteht, wird erst bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung festgestellt, wenn z. B. der Urheber gegen einen angeblichen Verletzer vorgeht. Gegenüber Dritten sollte man sein Werk grundsätzlich mit dem Copyright-Zeichen ©, mit dem Erscheinungsdatum und mit dem vollständigen Namen versehen. 

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