Christoph Friedrich Jahn 
 Rechtsanwaltskanzlei

STARTSEITE   |  IMPRESSUM   

  Zivilrecht
  Bankrecht
  Gewerblicher Rechtsschutz
  Marken
  Patente
  Gebrauchsmuster
  Geschmacksmuster
  Urheberrechte
  Kontakt

Das Geschmacksmuster schützt nicht nur vor identischen Nachahmungen Dritter, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch vor abweichenden Nachahmungen. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft nicht, ob die Schutzvoraussetzungen für die Entstehung eines Geschmacksmusters vorliegen, es werden lediglich die formellen Voraussetzungen für eine Eintragung geprüft. Erst bei einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung entscheiden die ordentlichen Gerichte, ob die Schutzvoraussetzungen vorliegen oder nicht. Es ist grundsätzlich empfehlenswert vor einer Geschmacksmusteranmeldung eine anwaltliche Geschmacksmusterrecherche durchführen zu lassen. Nach der Recherche kann beurteilt werden, ob und wie eine Anmeldung sinnvoll erfolgen kann. 

   zurück zu Seite I  zu Seite III   

II

 
  ©
COPYRIGHT 1999 - 2018 BY KANZLEI JAHN    - Datenschutz