Christoph Friedrich Jahn 
 Rechtsanwaltskanzlei

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Unverbindliche Anfrage bezüglich Anwaltskosten und Anmeldegebühren für eine deutsche Markenanmeldung oder eine EU-Markenanmeldung. Formular Markenanmeldung

Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (§ 3 I MarkenG). Die Marken werden beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Eintragung in das Markenregister angemeldet. Mit der Eintragung der Marke hat der Inhaber das Recht, diese mit dem bekannten ® (registriert) oder dem Titel "Schutzmarke" zu kennzeichnen. 

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